Home
Lizenzinformationen
Erfahren Sie mehr über Lizenzen

MPLC ist Ihr Partner bei der Lizenzierung einer oder mehrerer öffentlicher Aufführungen von Filmen und TV-Programmen aus Home-Video-Medien (wie DVDs, Blu-rays, Dateien usw.), auch für öffentlich beworbene und/oder kostenpflichtige Vorführungen.
 

Für die Organisation einer Filmvorführung ist eine Einzellizenz erforderlich. Diese Lizenz ermöglicht es, im Gegensatz zur pauschalen Jahreslizenz, die geplanten Titel zu bewerben, z.B. in Broschüren, Plakaten, Websites, sozialen Netzwerken, Pressemitteilungen usw., und/oder Eintrittsgelder zu verlangen.
Es gibt zwei Arten von Lizenzen zur Auswahl: die Einzellizenz oder die Jahreslizenz.

 

Einzellizenz: Die Lösung für einmalige Filmvorführungen

Mit einer Einzellizenz wird dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht (§ 19 Abs. 4 UrhG) und das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung (§ 22 UrhG) für den im Lizenzvertrag genannten Ort für einen Titel an einem fest vereinbarten Datum übertragen.

Welche Merkmale hat die Einzellizenz?

  • Lizenz gilt für einen bestimmten Ort und ein konkretes Veranstaltungsdatum
  • Öffentliche Werbung erlaubt (z. B. auf Plakaten, Social Media, Websites, Programmheften)
  • Eintritt kann erhoben werden
  • Keine Begrenzung der Zuschauerzahl
  • Freie Auswahl aus unserem Filmtitelkatalog (vorbehaltlich Freigabe durch das Studio)

Lassen Sie sich von unseren Film-Portal inspirieren. Jetzt Einzellizenz für Ihren Wunschfilm anfragen.

 

Pauschallizenz: Für regelmäßige Vorführungen in Ihrer Einrichtung

Die Jahreslizenz ist ideal für Einrichtungen, die regelmäßig Filme zeigen – z. B. Bibliotheken, Schulen, Vereine, Hotels oder soziale Einrichtungen. Mit einer Pauschallizenz wird dem Lizenznehmer das Vorführungsrecht (§ 19 Abs. 4 UrhG) und das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung (§ 22 UrhG) für den im Lizenzvertrag genannten Ort für Filme gemäß der Titelliste übertragen. Die Mindestdauer der Lizenz beträgt ein Jahr. Die Jahresgebühr richtet sich nach Art und Größe Ihrer Einrichtung.

Welche Merkmale hat die Jahreslizenz?

  • Hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Aktivierungsdatum
  • Die jährliche Gebühr hängt vom Typ und der Größe Ihrer Einrichtung ab.
  • Ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl von Vorführungen pro Jahr
  • Erfordert keine Berichterstattung über die durchgeführten Vorführungen
  • Die Vorführungen richten sich an ein definiertes Publikum (Mitglieder einer Bibliothek, Mitglieder eines Vereins, Hotelgäste usw.)
  • Sie können die Filme in den üblichen Formaten für Home-Video (DVDs, Blu-rays, Streaming usw.) nutzen
  • Die Vorführungen sind kostenlos, und die Filmtitel dürfen nicht extern beworben werden

Haben Sie Interesse an einer Pauschallizenz? Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtliche Grundlagen

Jede öffentliche Vorführung von Filmen (§ 19 Abs. 4 UrhG) bzw. die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (§ 22 UrhG) erfordert einen Rechteerwerb. Das ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz. Nur für eine private Nutzung, wie z.B. in den eigenen vier Wänden, ist ein Rechteerwerb entbehrlich (§ 15 Abs. 3 UrhG). Sofern seitens Ihres Hauses ein Vertrag mit der GEMA abgeschlossen wurde, erfasst dieser nur die öffentliche Wiedergabe bzw. Nutzung von Musik, nicht jedoch des Bildes.

 

Die MPLC Deutschland GmbH

Am 01.06.2016 ist das Verwertungsgesellschaftsgesetz (VGG) in Kraft getreten. Damit entstand für unabhängige Verwertungseinrichtungen im Sinn von § 4 VGG die Verpflichtung, ihre Tätigkeit gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzuzeigen. Als unabhängige Verwertungseinrichtung hat die MPLC Deutschland GmbH ihre Tätigkeit fristgemäß gegenüber dem DPMA angezeigt und wurde in die entsprechende Liste der Verwertungseinrichtungen aufgenommen. 

Die MPLC Deutschland GmbH lizenziert die öffentlichen Vorführungsrechte für den gewerblichen und nicht-gewerblichen Bereich. Die MPLC Deutschland GmbH vertritt dabei den Katalog von Hunderten von Filmstudios.